Aus Fördermitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (§ 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz) können 2008 für Exkursionen nach Schlesien im Rahmen eines Seminar an einer Universität oder Hochschule Reisekostenzuschüsse vergeben werden. Antragsberechtigt sind Lehrkräfte an Universitäten (Geschichte, Volkskunde, Germanistik, Kunstgeschichte, Kulturwissenschaften), die Lehrveranstaltungen zur Kultur und Geschichte Schlesiens anbieten und die Thematik vor Ort vertiefen möchten.
Anforderungen:
- Seminar mit Exkursion an einer Universität oder Hochschule zur Kultur und Geschichte Schlesiens (Geschichte, Volkskunde, Germanistik, Kunstgeschichte, Kulturwissenschaften)
- Gespräche mit polnischen Wissenschaftlern und Studenten während der Exkursion
Leistungen:
- Reisekostenzuschuss in Höhe für Fahrt- und Unterbringungskosten
- inhaltliche und organisatorische Beratung
- Materialien für Vor- und Nachbereitung der Exkursion
- bei Anreise über Görlitz Führung durch das Schlesische Museum bzw. Einführungsveranstaltung
Antragsweg:
- nähere Informationen über Projektförderungen im Rahmen von § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz sowie Antragsformulare unter: http://www.schlesisches-museum.de/Projektfoerderun.1183.0.html